Düsseldorf
WZ-Newsline Umfrage
Sind Sie für ein Verbot der rechten Kundgebung oder muss das eine Demokratie aushalten?
46,6%Ich bin für ein Verbot, diese Nazis in der Stadt, das ist ein unerträglicher Gedanke
37,1%
Nein, kein Verbot. Die Freiheit des Grundgesetzes gilt leider auch für Feinde der Freiheit
16,4%
Ich bin gegen ein Verbot, aber für eine Gegendemonstration
Stimmen Total: 348
Umfragen-Übersicht
| Per Lennart Aae, Dresden | 27.05.2008 17:03 |
| Sie reden von "Freiheit", bieten aber nur Antwortmöglichkeiten an, die auf eine Diffamierung oder Verurteilung der Veranstalter hinauslaufen. Deutlicher könnten Sie nicht zeigen, daß es Ihnen NICHT um Freiheit und Demokratie, sondern nur um die Zurschaustellung der "richtigen" Gesinnung, das heißt der Bereitschaft zur unreflektierten Ausgrenzung und Diffamierung geht. Es ist widerwärtig! | |
| Jürgen Kamenschek, Düsseldorf | 26.05.2008 03:21 |
| Vielen Dank für den schnellen Bericht auf dieser Homepage über die (Gegen-)Demonstration ! - Der Herr Polizeipräsident unserer Stadt konnte sich ja doch noch erneut als entschlossener Polizeidemokrat beweisen, mit dem einzigen, was ihm so einfällt: Nachdem er ein Verbot des Faschistenaufmarsches nicht einmal juristisch versucht hatte und anschließend versuchte, die Kundgebungsanmeldung vor der demokratischen Öffentlichkeit geheimzuhalten, hat er wenigstens völlig unnötig wieder einmal ein paar zornige junge Männer der Gegenkundgebung einkesseln lassen ... . Mir stellt sich langsam die Frage, ob dieser (CDU ?-)Mann in einer langen Reihe liberaler und guter Polizeipräsidenten in dieser Stadt nicht einfach fehl am Platz ist ... | |
| Jürgen Kamenschek, Düsseldorf | 22.05.2008 17:23 |
| Faschisten (und ihre Unterstüzter) fordern die Meinungsfreiheit erfahrungsgemäß nur aus taktischen Gründen: Nämlich um sie abzuschaffen ! - Explizit menschenfeindliche Propaganda ist durch den Artikel 5 GG genauoswenig gedeckt, wie Vergewaltigung durch den Artikel 2 ! | |
| Kevin Verfürth, Düsseldorf | 22.05.2008 13:59 |
| Ich möchte einmal unser Grundgesetz zitieren: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Ebenfalls garantiert dieses Grundgesetz die Versammlungsfreiheit im § 8 als Grundrecht. Eine Abstimmung, wie Sie sie durchführen ist, insoweit zumindest bedenklich, da Grundrechte nicht per Abstimmung eingeschränkt werden können und dürfen. Einige Teilnahmer an dieser Diskussion zeigen drüberhinaus erhebliche Defizite in ihrem Demokratieverständnis. Der franz.Philosph Voltaire sagte einmal sinngemäss.. zawr teile ich Ihre Meinung nicht, aber ich ginge auf die Barrikaden, damit Sie diese äußern können. Oder wie die große Kommunistin Rosa Luxemburg formulierte..Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.. Dem ist kaum etwas hin zu zu setzen. | |
| Jürgen Kamenschek, Düsseldorf | 22.05.2008 01:44 |
| Herr Krüger: Wenn Sie sich der Faschistenkundgebung anschließen wollen, dann tuen Sie das ruhig ! - Sie treffen mich dann auf der Gegeseite ...! | |


